Gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan 2023, welcher seit dem 16.1.2023 in Kraft ist, hat der Bauherr eine externe befugte Fachanstalt gemäß AWG 2002 mit der den Aushub begleitenden abfallchemischen Aufsicht zu beauftragen sofern:

  • im Zuge einer zuvor erfolgten Grundlegenden Charakterisierung eine oder mehrere verunreinigte Teilmengen die keiner Qualitätsklasse wie A1, A2, A2-G, BA oder IN zugeordnet werden können UND
  • eine oder mehrere Teilmengen des Aushubvorhabens einer Verwertung zugeführt werden sollen (auch mit vorgeschalteten anderen Behandlungsverfahren).

INTUS bietet durchgängige abfallchemische Aufsichten für alle Aushubvorhaben, wie jene, die unter die Regelung des BAWP 2023 fallen, als auch für jene, welche freiwillig aus rein wirtschaftlichen Überlegungen erfolgen sollen, an. In einem Abschlussbericht mit Massenbilanz werden alle erforderliche Bestätigungen erstellt.