Um die Qualität von Aushubmaterial und sonstigen Abfällen eindeutig festlegen zu können, muss eine Grundlegende Charakterisierung durchgeführt werden. Als akkreditierte befugte Fachanstalt gemäß Deponieverordnung führen wir grundlegende Charakterisierungen für diverse einmalig anfallende Abfälle wie Aushubmaterial in-situ oder als Haufen, Tunnelausbruchmaterial, sonstige Abfälle und § 13 Abs. 1 Ziffer 2 Untersuchungen durch. Dokumentiert wird eine Grundlegende Charakterisierung in einem Beurteilungsnachweis.