Seit 1.1.2016 ist die Recycling-Baustoffverordnung in Kraft. Für Bauvorhaben mit einem Anfall von mehr als 750t Bau- und Abbruchabfällen, ausgenommen Bodenaushub,
trifft den Bauherrn die gesetzliche Verpflichtung, eine Schad- und Stör-stofferkundung durchführen zu lassen. Diese Erkundung muss entweder als orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß
ÖNORM B 3151 durch eine rückbaukundige Person – oder – wenn mehr als 3.500 m³ Bruttorauminhalt betroffen sind, als Schad- und Störstofferkundung gemäß ON-Regel 192130 durch eine externe befugte
Fachperson durchgeführt werden.
Als befugte Fachanstalt haben wir viel Erfahrung mit umfassenden Schad- und Störstofferkundungen gemäß ON-Regel 192130 und arbeiten Rückbaukonzepte aus. Ebenso
erstellen wir orientierende Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM B 3151. Wir bestätigen den Freigabezustand und bieten auf Wunsch eine begleitende Abbruchkontrolle an.