Sowohl für Genehmigungsprojekte als auch für Änderungsprojekte nach AWG 2002 biete ich meine Leistungen an. Ich erstelle ihre Projektunterlagen und verhandele mit den zuständigen Behördenvertretern. Als ehemalige abfalltechnische Amtssachverständige liegt meine Stärke in der Zusammenarbeit an der Schnittstelle zwischen Betreibern und Behördenvertretern. Es ist mein persönliches Ziel, professionell und ressourcenschonend zu einer rechtssicheren Lösung zu gelangen, die den Betrieb oder die Nutzung so schnell wie möglich zulässt.

 Um eine gesetzeskonforme, d.h. ALSAG-freie, Verwendung von Recylingmaterial z.B. Ziegelbruch für landwirtschaftlichen Wegebau, oder anderem Recyclingmaterial aus der Baurestmassenaufbereitung, z.B. für Verfüllungen von Geländeunebenheiten zu erreichen, benötigen Sie die abfallrechtliche Zustimmung der Behörde. Ich erstelle schnell und kostengünstig ihr Einreichprojekt und erwirke das Einverständnis der Abfallrechtsbehörde.