Um die Qualität ihres Aushubmaterials feststellen zu können, müssen Sie eine Grundlegende Charakterisierung von einer befugten Fachperson oder Fachanstalt durchführen lassen. Seit 1.1.2020 muss die befugte Fachperson oder Fachanstalt dazu über eine Akkreditierung als Inspektionsstelle verfügen.

Das Ingenieurbüro für Technischen Umweltschutz verfügt über eine aufrechte Akkreditierung als befugte Fachanstalt gemäß Deponieverordnung.